Zutrittsregelungen für AUVA-Einrichtungen
Patienten:Patientinnen, Begleitpersonen und Besucher:innen müssen frei von COVID-19-Symptomen (z. B. Fieber, Husten oder Durchfall) sein.
Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.