ACHTUNG!
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation gelten generelle Zutrittsregelungen in den Einrichtungen der AUVA.
Sie unterstützen damit die Eindämmung des Coronavirus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation gelten nachstehende Regelungen für Besucherinnen und Besucher:
- Anmeldung bzw. Registrierung beim Portier
- Erhebung der Kontaktdaten mittels Screening-Bogen
- Besucher:innen benötigen einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder gültigen negativen PCR-Test oder gültigen negativen Antigentest).
- Händedesinfektion
- FFP2-Maske
- Abstandsregel (mind. 2 m)
- Weiterhin sind Besucher:innen auf den Stationen nur im Ausnahmefall gestattet.
Besuchszeit:
- Täglich ab 15:00 bis 19:00 Uhr nach der letzten Therapieeinheit
- Die Beschränkung der Anzahl der Besucher:innen bleibt aufrecht, wobei jedoch 3 Besucher:innen pro Tag zugelassen werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Aushang Besucherregelung.